Amtsgericht Ratzeburg widerspricht BGH-Urteil

08.03.2018 09:09

Amtsgericht Ratzeburg widerspricht BGH-Urteil zu den Sanktionen für Meldeverstöße

Mitte 2017 hatte der BGH sein Urteil zu den Sanktionen wegen Meldeverstößen bei Photovoltaik-Anlagen getroffen.

Das Amtsgericht Ratzeburg hat mit einem Urteil vom 8. Dezember 2017 zur Rückzahlung der EEG-Einspeisevergütung wegen Meldeverstößen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) widersprochen. Der Förderanspruch des säumigen Anlagenbetreibers reduziert sich auch für ältere Bestandsanlagen nur um 20 Prozent, statt – wie vom BGH angenommen – um 100 Prozent, wie Rechtsanwalt Sebastian Lange von der Projektkanzlei Lange am Mittwoch auf Grundlage der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung mitteilte. Das Amtsgericht verweise für seine Entscheidung insbesondere auf klarstellende Hinweise in den Gesetzesbegründungen im §100 Absatz 2 EEG 2017.

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Quelle: © pv-magazine.de 2018. Autor: Daniel Seeger

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